Q2-Update: Recht & KI

Q2-Update: Die wichtigsten Urteile zu KI

Gerichte beschäftigen sich immer häufiger mit KI und die Entscheidungen werden konkreter. Im zweiten Quartal 2026 haben gleich drei Urteile gezeigt, wo die Haftung beginnt, wenn KI-Systeme falsche Aussagen treffen oder fremde Werke als Vorlage nutzen.

Dr. Florian Skupin von der Bucerius Law School hat vor kurzem die spannendsten Entwicklungen im AI Legal Club vorgestellt. Drei der besprochenen Urteile ordnen wir heute für Sie ein.

3 Urteile, die Sie kennen sollten

1. Der KI-Output ist Ihr Output

Das LG München I hat entschieden: Wer einen KI-Überblick betreibt, der eigenständige Aussagen über Dritte trifft, haftet dafür wie für eigene Inhalte. Im konkreten Fall bezeichnete Googles „Übersicht mit KI" einen Verlag als unseriös – ohne dass sich hierfür Anhaltspunkte aus den verlinkten Quellen ergaben.

Die wichtige Abgrenzung: Die KI habe nicht nur fremde Suchergebnisse angezeigt, sondern eigene Aussagen getroffen. Die üblichen Haftungsprivilegien für Suchmaschinen greifen hier nicht.
LG München I, 28.05.2026 – 26 O 869/26

2. Prüfpflicht beginnt vor dem Go-live

Der KI-Chatbot einer Arztpraxis behauptete gegenüber Nutzerinnen und Nutzern wiederholt, die Ärzte seien Fachärzte für plastische Chirurgie. Allerdings war keine der beiden Personen Facharzt. Der KI-Chatbot wurde daraufhin überarbeitet und gab anschließend keine falschen Titel mehr an. Das OLG Hamm bejahte einen Unterlassungsanspruch wegen irreführender Handlung nach § 5 UWG.

Die Aussagen des Chatsbots sind dem Betreiber zuzurechnen. Den Betreiber trifft die Pflicht zur ordnungsgemäßen Funktionsweise vor der Inbetriebnahme des Chatbots. Wer erst im laufenden Betrieb prüft, haftet.
OLG Hamm, 12.05.2026 – 4 UKl 3/25

3. KI-Bild verletzt kein Urheberrecht – aber die Begründung überrascht

Eine Unterwasserfotografin wollte verhindern, dass ihr Originalfoto als Vorlage für ein KI-generiertes Bild genutzt wird. Das OLG Düsseldorf verneinte eine Urheberrechtsverletzung – mit einer Begründung, die viele überrascht hat: Eine freie Bearbeitung nach § 23 UrhG setze voraus, dass das neue Bild selbst ein urheberrechtlich geschütztes Werk sei. Daran fehlte es, weil bei dem KI-generierten Bild keine ausreichende eigene schöpferische Leistung nachgewiesen werden konnte.

Ein Anspruch aus § 97 I UrhG wurde ebenfalls abgelehnt, weil nach Auffassung des Gerichts nur gemeinfreie Elemente übernommen wurden. Persönliche kreative Entscheidungen der Antragstellerin konnte das Gericht in dem KI-Bild nicht wiederfinden.

Für Urheber bedeutet das: Wer Originalwerke als Grundlage für KI-Bildgenerierung nutzt, bewegt sich in einem noch nicht abschließend geklärten Rechtsbereich.
OLG Düsseldorf, 02.04.2026 – 20 W 2/26

Q2: Drei wichtige Urteile – April 2026 OLG Düsseldorf: KI-Bild verletzt kein Urheberrecht · Mai 2026 OLG Hamm: Chatbot-Prüfpflicht vor dem Go-Live · Mai 2026 LG München I: Google haftet für KI-Überblick

Ob Sie KI-Systeme betreiben, Chatbots einsetzen oder mit KI-generierten Inhalten arbeiten – die Rechtsprechung macht deutlich: die Verantwortung bleibt beim Menschen.

Wenn Sie weitere Urteile interessieren, oder Sie wissen möchten, wie der digitale Omnibus sich auf die KI-VO auswirkt, sichern Sie sich einen kostenfreien Testzugang zum AI Legal Club und schauen Sie sich die vollständige Live Session an!

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Porträt von Anisja Porschke aus dem AI Legal Club

Anisja Porschke

1. Juli 2026

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