
Wer KI regelmäßig im Arbeitsalltag einsetzt, fragt sich früher oder später: Was darf ich eigentlich und wer haftet, wenn etwas schiefgeht? Die Gerichte liefern gerade in hohem Tempo erste Antworten: von Haftungsfragen für Googles KI-Übersicht, zu urheberrechtlichen Streitigkeiten.
Wie in jedem Quartal haben wir uns im AI Legal Club zusammen mit Dr. Florian Skupin, die spannendsten Entscheidungen und Entwicklungen rund um KI & Recht angeschaut. Drei Highlights wollen wir dir nicht vorenthalten (auch wenn die Wahl dieses Mal schwer gefallen ist...).
Viel Spaß beim Lesen!
Das LG Frankfurt musste sich mit Googles "Überblick mit KI" befassen, den du bestimmt auch kennst wenn du regelmäßig Google nutzt. Ein Ärzteverbund klagte gegen Google, weil dort medizinisch falsche Informationen zu einem chirurgischen Eingriff angezeigt wurden (ganz konkret: es ging um eine Penisverlängerung).
Das LG Frankfurt wies den Antrag zwar ab – stellte aber klar, dass eine Haftung von Suchmaschinen für KI-generierte Inhalte grundsätzlich nicht ausgeschlossen sei. Die entscheidende Frage sei: Ist die KI-Übersicht ein eigener Inhalt der Google KI als "selbst generiertes Konglomerat” oder nur weitergeleitete Information Dritter?
Zum Urteil: LG Frankfurt 10.09.2025 2-06 O 271/25
In einem anderen Fall vor dem AG München ging es um den urheberrechtlichen Schutz KI-generierter Logos. Aus Sicht des Gerichts war dies im vorliegenden Fall abzulehnen. Selbst ein 1.700 Zeichen langer Prompt reichte dem Gericht nicht aus. Entscheidend sei, ob sich die schöpferische Fähigkeit in dem Ergebnis widerspiegelt.
Folgender Prompt sei dafür bspw. nicht ausreichend:
“Design an original, abstract logo“, „The design should be modern, minimal, and distinctly original, with clear evidence of creative interpretation“, „Style: Clean flat design with custom geometric abstraction“.
Fazit: Wer also KI für kreative Arbeit einsetzt und den Output schützen will, muss den Schöpfungsprozess lückenlos dokumentieren und seine Kreativität nachweisen können.
Zum Urteil: AG München, 13.02.2026 – 142 C 9786/25
Eine Liedtexterin klagte erfolgreich gegen einen Produzenten, der ihren Text über den KI-Musikgenerator Suno AI zu einem Song verarbeitet und veröffentlicht hatte. Das LG Frankfurt bestätigte den urheberrechtlichen Schutz des Liedtexts als eigenständiges Sprachwerk – Text und Musik sind getrennt zu betrachten, auch wenn sie in einem Song verbunden sind.
Spannend war auch, dass in Frage stand, ob der Liedtext ebenfalls KI-generiert war. Die Urheberin musste daher im Detail darlegen, wie der Schaffensprozess ablief und konnte das Gericht von einer ausreichend Schöpfungshöhe überzeugen. Auch hier gilt also: Dokumentation ist alles.
Zum Urteil: LG Frankfurt a.M., 17.12.2025, Az 2-06 O 401/25

Du willst wissen, welche weiteren Urteile aktuell besonders relevant sind? Oder wieso sich die Umsetzung der KI-VO verzögert? Im AI Legal Club findest du alles, was du zu Recht & KI in 2026 wissen solltest.
Das war ungewöhnlich rechtlich für diesen Newsletter. Daher noch ein kleiner KI-Impuls zum Schluss: Du willst dir die Urteile nochmal in einer anderen Form erklären lassen? Dann erstelle daraus doch einen kurzen Podcast. Das geht bspw. mit NotebookLM (aber auch mit Copilot).