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So arbeitet die Kanzlei der Zukunft: AI First mit KI-Agenten
Von Anisja Porschke
„AI First“ heißt nicht, ein KI-Tool für einzelne Aufgaben zu nutzen. Gemeint ist ein System, in dem KI-Agenten klar abgegrenzte Schritte übernehmen, Software-Tools zusammenspielen und Anwält:innen an festen Stellen freigeben. Dorthin kommt eine Kanzlei nicht über Nacht, sondern über einzelne Use Cases.
„AI First“ klingt nach einem Buzzword. In unserer Live Session mit der Kanzlei Compound Law ist klar geworden, was der Begriff wirklich meint, und dass ihn heute noch längst nicht jede Kanzlei umsetzen kann. Compound Law ist im Januar 2026 gestartet, mit einem klaren Anspruch: „eine konsequente AI-First- und Technology-First-Denkweise in allem, was wir tun.“ In der Live Session hat die Kanzlei uns gezeigt, wie das an einem echten Vertrag aussieht.
Was bedeutet „AI First“ für eine Kanzlei?
Kurz: Nicht ein KI-Tool für einzelne Aufgaben, sondern ein System, in dem KI-Agenten, Software und Anwält:innen zusammenarbeiten.
AI First heißt nicht: ein KI-Tool für einzelne Aufgaben. Es heißt: Eine Anfrage wird vom System eingeordnet, Software-Tools sprechen miteinander, und die KI lernt mit jedem Fall dazu.
Compound Law unterscheidet dabei selbst zwei Begriffe. Eine KI-first-Kanzlei hat ihre Abläufe von Anfang an auf KI ausgerichtet. Eine KI-native Kanzlei wurde auf KI-Infrastruktur gegründet und hatte nie Prozesse ohne KI. Dass es um mehr geht als um ein Etikett, zeigt ein Blick ins Ausland. Die International Bar Association beschreibt die „AI-native law firm“ als neue Kategorie von Rechtsdienstleistern. In England hat die Solicitors Regulation Authority im Mai 2025 mit Garfield.Law erstmals eine Kanzlei zugelassen, die Rechtsdienstleistungen vollständig über KI-Technologie erbringt.
Wie läuft ein Vertrag durch eine AI-First-Kanzlei?
Kurz: In klar abgegrenzten Schritten: einordnen, Redline erstellen, Verhandlungsmemo schreiben, Wissen sichern. Dazwischen gibt ein Mensch frei.
Compound Law hat das System an einem Distributor Agreement für einen Mandanten aus dem Medizinbereich gezeigt. Der Vertrag durchläuft nicht einen einzelnen Agenten, sondern ein abgestimmtes System aus klar abgegrenzten Schritten. Einen langen, stark kommentierten Vertrag durch einen einzigen Agenten zu schicken, liefert nach der Erfahrung der Kanzlei uneinheitliche Ergebnisse.

- Das System ordnet ein. Ein erster Agent geht jede Redline und jeden Kommentar einzeln durch, bewertet die Änderung und erstellt ein strukturiertes Memo mit Empfehlung. Die Anwältin oder der Anwalt prüft und gibt frei.
- Die Tools sprechen miteinander. Auf Basis des freigegebenen Memos erstellt ein zweiter Agent die Redline direkt im Dokument. Ein dritter übersetzt das Ergebnis in ein Verhandlungsmemo für das Vertriebsteam, inklusive nötiger Freigaben und kritischer Punkte.
- Die KI lernt mit. Nach jedem Fall hält ein Knowledge-Agent das relevante Wissen fest. Nach Angaben von Compound Law in unserer Live Session steigt die Automatisierungstiefe so nach vier bis fünf Fällen auf 70 bis 80 Prozent. Das passiert nicht durch ein Software-Update, sondern durch gesammelte Erfahrung.
Welche Voraussetzungen braucht so ein System?
Kurz: Eine saubere Datenbasis, eine klare Mandantenstruktur und Agenten mit klar abgegrenzten Aufgaben.
Ein solches System entsteht nicht über Nacht. Es braucht eine saubere Datenbasis, eine klare Mandantenstruktur und Agenten mit klar abgegrenzten Aufgaben. Der Mensch bleibt dabei bewusst im Loop. Nicht weil das System es nicht könnte, sondern weil Haftung und Qualitätssicherung es verlangen.
Das deckt sich mit dem, was die Bundesrechtsanwaltskammer in ihren Hinweisen zum KI-Einsatz vom Dezember 2024 schreibt: Eine eigenverantwortliche Überprüfung und Endkontrolle der KI-Ergebnisse durch die Anwältin oder den Anwalt ist in jedem Fall erforderlich. Und weil Mandatsgeheimnisse durch die Agenten laufen, gelten für die beteiligten Anbieter die Regeln für Dienstleister aus § 43e BRAO, von der sorgfältigen Auswahl bis zum Vertrag in Textform. Worauf es bei der Anbieterwahl ankommt, lesen Sie in Legal-AI-Anbieter im Vergleich.
Wie fängt eine Kanzlei an?
Kurz: Mit einem einzelnen Use Case, der oft vorkommt und klar abgegrenzt ist.
Die Gäste von Compound Law haben es deutlich gemacht: Man baut so ein System nicht auf einen Schlag. Man nähert sich Schritt für Schritt an, und es beginnt immer mit einzelnen Use Cases.
Ein guter erster Kandidat ist ein Vertragstyp, der regelmäßig auf den Tisch kommt, etwa ein NDA. Halten Sie Ihre Prüfkriterien in einem Playbook fest und lassen Sie die KI genau diesen einen Schritt übernehmen. Wie das geht, zeigt Verträge mit KI prüfen: drei Wege und ihre Grenzen. Erst wenn dieser Schritt zuverlässig sitzt, kommt der nächste dazu, und mit ihm die Frage, wie Sie den Fortschritt messbar machen.
Das ist „AI First“: kein einzelnes Tool, sondern ein lernendes System aus klaren Schritten, verbundenen Werkzeugen und gezielter Kontrolle. Die einzelnen Use Cases dafür finden Sie im AI Legal Club.
Häufige Fragen
Was ist eine AI-First-Kanzlei?
Eine Kanzlei, die ihre Abläufe von Anfang an auf KI ausrichtet. Statt einzelne Tools für einzelne Aufgaben einzusetzen, organisiert sie die Mandatsarbeit als System aus KI-Agenten, verbundener Software und anwaltlicher Freigabe.
Ersetzt ein Agentensystem die anwaltliche Prüfung?
Nein. Nach jedem Schritt gibt eine Anwältin oder ein Anwalt frei. Die Bundesrechtsanwaltskammer verlangt in ihren Hinweisen zum KI-Einsatz eine eigenverantwortliche Überprüfung und Endkontrolle der KI-Ergebnisse.
Dürfen Mandatsdaten durch ein Agentensystem laufen?
Nur unter den Voraussetzungen des § 43e BRAO: sorgfältig ausgewählter Dienstleister, Vertrag in Textform mit Verschwiegenheitsverpflichtung, Zugang nur soweit erforderlich. Die Regeln der DSGVO gelten daneben.
Womit sollte eine Kanzlei anfangen?
Mit einem einzelnen, häufigen und klar abgegrenzten Use Case, zum Beispiel der Prüfung eines wiederkehrenden Vertragstyps gegen ein Playbook. Erst wenn dieser Schritt sitzt, kommt der nächste dazu.
Quellen
- Compound Law: Launch-Meldung, abgerufen am 27.10.2026
- Compound Law: KI-native vs. KI-first-Kanzlei, abgerufen am 27.10.2026
- International Bar Association: The AI-native law firm: regulatory innovation and the fundamental restructuring of legal service delivery, abgerufen am 27.10.2026
- Bundesrechtsanwaltskammer: Hinweise zum Einsatz von künstlicher Intelligenz (Stand Dezember 2024), abgerufen am 27.10.2026
- § 43e Bundesrechtsanwaltsordnung (Inanspruchnahme von Dienstleistungen), abgerufen am 27.10.2026
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