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Berufsrecht, Datenschutz & sicherer KI-Einsatz

Was Kanzleien beim KI-Einsatz beachten müssen: Verschwiegenheit, § 43e BRAO, DSGVO, KI-Notetaker und eine KI-Richtlinie für das Team.

„Darf ich das überhaupt?“ ist für viele ein Grund, mit KI gar nicht erst anzufangen. Dieser Bereich beantwortet die Frage für den Kanzleialltag: wann Sie KI-Tools wie ChatGPT mit Mandatsdaten nutzen dürfen, was Verschwiegenheit und § 43e BRAO beim Einsatz von KI-Dienstleistern verlangen und wie Sie DSGVO-konform arbeiten.

Typische Fälle wie KI-Notetaker in Mandantengesprächen gehen wir Punkt für Punkt durch, bis zu den Mindeststandards, die Sie vor dem Einsatz setzen sollten. Die Artikel ordnen die Rechtslage ein und nennen ihre Quellen mit Abrufdatum.

1 Artikel

  1. KI-Notetaker in Meetings und Mandantengesprächen: zulässig oder nicht?

    KI-Notetaker lassen sich in den meisten Fällen rechtskonform einsetzen, wenn Sie Grundregeln einhalten: keine heimlichen Aufnahmen, eine tragfähige Rechtsgrundlage nach der DSGVO, Transparenz gegenüber allen Teilnehmenden und klare Löschfristen. Emotionserkennung am Arbeitsplatz ist verboten. In Gesprächen mit Mandant:innen kommen die Anforderungen an Dienstleister aus § 43e BRAO hinzu.

    Anisja Porschke ·

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